Fachanwalt für Familienrecht in der Ortenau

Das Familienrecht ist ein wichtiges Fachgebiet im juristischen Umfeld.

Jeder ist in irgendeiner Form Familienmitglied – sei es als Kind, als Ehepartner oder als eingetragener Lebenspartner. In diesem Zusammenhang gibt es immer wieder Problemstellungen, und damit meinen wir durchaus nicht Extremfälle wie Unterhaltsangelegenheiten in Verbindung mit Sorgerechten oder Scheidungsproblematiken. 

Zusätzlich dazu entwickeln sich permanent neue Familien- oder Lebensformen, Patchworkfamilien gehören heute zum Alltag. Das ist gut, muss aber mitunter auch juristisch abgeklärt oder begleitet werden. Daher ist es eine gute Idee, sich bei Problemen mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen. Wir sind diesbezüglich in Kehl und Umgebung gerne Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Hier einige Punkte, bei denen Sie auf unserer Unterstützung zählen können: 

  • Ehe mit internationalem Bezug, also beispielsweise zwischen einem deutschen und einem US-amerikanischen Staatsbürger.

  • Ehevertrag: Es gibt wenige Themen, über die es mehr Unsicherheiten gibt - als Fachanwalt beraten wir Sie ausführlich!

  • Unterhaltszahlungen: Egal, ob Sie bezahlen müssen oder ob Sie Zahlungen vom Expartner erwarten: Wir errechnen die Ansprüche korrekt und helfen, diese notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Auch dann, wenn Sie nicht verheiratet sind, gibt es Regelungen, über die wir Sie gerne näher informieren.

  • Ansprüche von oder gegen Dritte: Wir prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist beziehungsweise machen diesen für Sie geltend.

  • Trennung und/oder Scheidung: Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, ist dies menschlich schwierig, aber auch juristisch können daraus die unterschiedlichsten Punkte resultieren. Wir beraten und begleiten Sie in dieser schwierigen Lebensphase. 


Falls Sie also Fragen zum Thema Familienrecht haben, so sind wir als Fachanwalt in der Region Kehl der richtige Ansprechpartner für Sie. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen ersten Termin!

Fragen aus dem Familienrecht, die sich Ihnen stellen könnten, sind beispielsweise: