Mütterente

Was habe ich als geschiedener Ehemann mit der Mütterrente zu tun? Unter Umständen eine Menge – lassen Sie es von mir überprüfen…

Zum Hintergrund:

Alle Mütter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, werden zukünftig einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind erhalten. Das am 23.05.2014 verabschiedete Rentenpaket soll bereits am 01.07.2014 in Kraft treten.

Da sich damit die Rente der geschiedenen Ehefrau verbessert, hätte sie bei der nunmehrigen Regelung des Versorgungsgleichs, d.h. des Rentenausgleichs, mehr abzugeben. In diesen Fällen kann die Abänderung des Versorgungsausgleichs zugunsten des geschiedenen Ehemannes beantragt werden.

Sollten Sie sich hierzu informieren wollen, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!