Ehevertrag

Brauchen wir einen Ehevertrag/ Regelungen zum Vermögen?

Diese Frage stellen sich viele Braut- oder auch Ehepaare immer wieder – sei es durch Erlebnisse im Freundes- und Bekanntenkreis oder durch die öffentliche Berichterstattung.

Durch mich können Sie die "Wissenslücke Ehevertrag" schließen und sich beraten lassen, ob ein Ehevertrag IN IHREM KONKRETEN FALL Sinn macht oder gar erforderlich ist. Jede Trennungsfolge gehe ich mit Ihnen durch und ermittle so, ob eine Vereinbarung zu diesem Punkt erforderlich, sinnvoll oder erwünscht ist.

In einem Ehevertrag werden beispielsweise geregelt:

  • Regelungen zum Zugewinn oder Vereinbarung der Gütertrennung
  • der Rentenausgleich
  • Unterhaltsfragen

Aus meiner Sicht ist ein Ehevertrag vergleichbar einer Versicherung, die ein Risiko absichert, das besteht, von dem man aber hofft, dass es nicht eintritt. Eine Beratung bei mir wird Ihnen bei der Beurteilung helfen, ob und inwieweit Sie dieses Risiko absichern möchten oder nicht.

Die Beratung bezieht sich auch darauf, ob Regelungen zum sonstigen Vermögen sinnvoll oder erforderlich sind.