Trennungs- und Scheidungs­folgen­vereinbarung

Was ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

Über sämtliche oder einzelne der vorgenannten Trennungs- und Scheidungsfolgen können die Eheleute eine Vereinbarung treffen, in der sie diese Folgen einvernehmlich regeln.

Während dies in der ersten emotionalen Phase nach der Trennung oft schwierig ist, sehe ich es hier als meine Aufgabe an, aufgrund meiner Erfahrung abzuschätzen und ggfs. mit dem Rechtsanwalt Ihres Ehepartners zu erörtern, inwieweit Verhandlungsmöglichkeiten bestehen und inwieweit nicht.

Meist können bei behutsamem Vorgehen und durch die Wahl des richtigen Zeitpunkts sehr erfreuliche und zufrieden stellende Ergebnisse erzielt werden. 

Auf dem Weg bis zum Abschluss dieser Vereinbarung begleite ich Sie gern von Anfang bis Ende.

Doch auch wenn Sie selbst eine Vereinbarung mit Ihrem Ehepartner schließen möchten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Ihre Ansprüche kennen. Dieses Wissen werde ich Ihnen durch meine Fachkompetenz vermitteln, damit Sie selbst einschätzen können, wo Sie kompromissbereit sein möchten, sein können und wo dies nicht möglich oder gewünscht ist. Durch die anwaltliche Beratung gehen Sie so gestärkt und wissend in die Verhandlungen mit Ihrem Ehepartner.