Unterhalt zahlen bzw. erhalten

Wie viel Unterhalt muss ich bezahlen oder bekomme ich?

Auch ohne verheiratet oder geschieden zu sein, können Sie Ansprüche auf Unterhalt haben oder zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein. Neben dem Ehegattenunterhalt gibt es noch weitere Unterhaltstatbestände, so z. B.

  • den Kindesunterhalt (auch Mehr- und Sonderbedarf)
  • den Unterhalt für die Eltern
  • den Unterhalt für den nichtehelichen Elternteil

Vielleicht liegt Ihnen auch ein alter sogenannter Alt-Unterhaltstitel vor (Urteil, Unterhaltsvergleich oder Beschluss), der abzuändern ist oder den Sie überprüfen lassen möchten.

Im Unterhalt ist es immer wichtig, die Aktualität überprüfen zu lassen, da verschiedene Veränderungen im Leben immer Einfluss auf die Höhe des Unterhalts haben können.