Aktuelle Düsseldorfer Tabelle

Die jeweils gültige Fassung der Düsseldorfer Tabelle finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf (http://www.olg­duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabel le/index.php).

Aus der Düsseldorfer Tabelle können Sie ablesen, wie viel Kindesunterhalt aktuell geschuldet ist. Der Zahlbetrag ergibt sich jeweils aus dem Anhang. Das ist der Betrag, der nach Verrechnung des Kindergeldes geschuldet ist.