Das Unterhaltsrecht muss übersichtlicher werden?!

Zum 01.01.2008 wurde das Unterhaltsrecht grundlegend reformiert. Zur Folge hatte dies auch eine umfassende Veränderung des nachehelichen Unterhalts, d.h. des Unterhalts, den der bedürftige Ehepartner nach der Scheidung erhält. Das Prinzip der Eigenverantwortung wurde gestärkt und starre Altersgrenzen der Kinder im Zusammenhang mit der Erwerbsobliegenheit abgeschafft. Nun versuchen wir Familienrechtler seither Richtlinien oder Tendenzen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu erkennen, um die Beratungspraxis für die Mandantschaft wieder rechtssicherer zu gestalten. In nahezu jeder Entscheidung ist aber vermerkt, dass eine Einzelfallabwägung erforderlich ist. Dies mag den Einzelfall zu akzentuieren, lässt aber eine zuverlässige Prognose nahezu unmöglich erscheinen. Daher gibt es Bestrebungen, das Unterhaltsrecht erneut zu reformieren. Hierzu habe ich Ihnen eine lesenswerte Pressemitteilung des Anwaltvereins online gestellt: DeutscherAnwaltVerein PM 2/17