Vertretung wegen einer Straftat

Dies kann beispielsweise sein:

  • Vertretung in sämtlichen Straftaten des StGB und des Nebenstrafrechts (bspw. des Betäubungsmittelgesetzes)
  • Begleitung durch sämtliche Verfahrenstadien und spezieller Verfahrensarten (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, ggfs. Hauptverhandlung oder Strafbefehlsverfahren und Strafvollstreckung)
  • Umgang mit der Polizei; Besprechung der Vorteile oder der Erforderlichkeit der Vertretung durch einen Strafverteidiger
  • Entwicklung der passenden Verteidigungsstrategie
  • Einzelheiten zur Beweissicherung und Beweisverwertung bzw. sonstige Voraussetzungen, die für die Bejahung der Strafbarkeit wichtig oder erforderlich sind