Fragen rund ums Kind

Veränderungen gerecht werden

Da sich die "Elternbeziehung" stetig wandelt und sich je nach Alter auch die Bedürfnisse des Kindes/ der Kinder ändern, beschäftigen Sie sich als getrennt lebender Elternteil immer wieder mit den folgenden Punkten:

Sorgerecht

  • Inwieweit muss oder soll bzw. möchte ich den anderen Elternteil in Angelegenheiten, die das Kind/ die Kinder betreffen, einbinden (Einwilligung in ärztliche Behandlungen, schulische Angelegenheiten etc.)?
  • Wie weit geht das gemeinsame Sorgerecht und was kann ich alleine entscheiden?
  • Inwieweit stehen auch dem Elternteil ohne Sorgerecht Informationsrechte zu bzw. welche Informationen habe ich als allein sorgeberechtigter Elternteil weiterzugeben (Mitteilung von Zeugnisnoten, Einladung zum Elternabend etc.)?
  • Entspricht die derzeitige Regelung zum Sorgerecht überhaupt noch dem Wohl des Kindes/ der Kinder?
  • Wäre ein Umzug des Kindes/ der Kinder ratsam oder gar erforderlich?
  • Kann ich als unverheirateter Vater das Sorgerecht beantragen?
  • Welche Maßnahmen kann ich veranlassen, wenn das Wohl meines Kindes oder eines Kindes konkret gefährdet ist?

Besuchsrecht bzw. Umgangsrecht

  • Wie oft darf ich mein Kind/ meine Kinder sehen?
  • Unter welchen Voraussetzungen ist es erforderlich das Besuchsrecht anzupassen, beispielsweise weil die derzeitige Umgangsregelung nicht mehr altersgerecht ist oder nicht mehr dem Kindeswohl entspricht?
  • Was mache ich, wenn unser Kind/ unsere Kinder nicht mehr zum anderen Elternteil zu Besuch möchten?
  • Wie oft darf ich als Kind zu meinem Vater oder meiner Mutter?

 

In allen Fragen des Kindeswohls arbeite ich eng mit den zuständigen Behörden zusammen und es werden zusammen Lösungen besprochen und erarbeitet.

 

Adoption

Vielleicht spielen Sie mit dem Gedanken, ein oder mehrere Kinder zu adoptieren oder sich adoptieren zu lassen.

 Gerne begleite ich Sie hier durch die einzelnen Schritte:

  • Zusammenarbeit mit dem Landratsamt
  • Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen
  • Zustimmungen des leiblichen Elternteils (falls erforderlich)
  • Notartermin
  • Antrag bei Gericht etc.

 

Vaterschaft

Auch bei allen Fragen rund um die Vaterschaft sind Sie bei mir richtig:

  • Ist das Kind, das ich anerkannt habe, wirklich mein leibliches Kind?
  • Kann ich diese Vaterschaft jetzt noch anfechten?
  • Wie kann ich auch "rechtlicher" Vater des Kindes werden, wenn ich davon überzeugt bin, der Vater des Kindes zu sein?
  • Wer ist mein leiblicher Vater? Kann ich das als Kind feststellen lassen?
  • Was kann ich als Mutter tun, falls sich der leibliche Vater weigert, die Vaterschaft anzuerkennen?

Zu dem Bereich Vaterschaftsfeststellung und – anfechtung berate ich Sie ebenfalls gerne.